DIN EN ISO 13485 : 2007-10

        

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4Qualitätsmanagementsystem

Bild 1: Modell eines prozessorientierten Qualitätsmanagementsystems

Bild 1: Modell eines prozessorientierten Qualitätsmanagementsystems

4.1Allgemeine Anforderungen

Die Organisation muss entsprechend den Anforderungen dieser Internationalen Norm ein Qualitätsmanagementsystem einführen, dokumentieren, implementieren, aufrecht erhalten und dessen Wirksamkeit aufrecht erhalten.

Die Organisation muss

a)die für das Qualitätsmanagementsystem erforderlichen Prozesse und ihre Anwendung in der gesamten Organisation erkennen (siehe 1.2),
b)die Abfolge und Wechselwirkung dieser Prozesse festlegen,
c)die erforderlichen Kriterien und Methoden festlegen, um das wirksame Durchführen und Lenken dieser Prozesse sicherzustellen,
d)die Verfügbarkeit von Ressourcen und Informationen sicherstellen, die zur Durchführung und Erfassung dieser Prozesse benötigt werden,
e)diese Prozesse erfassen, messen und analysieren, und
f)die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die geplanten Ergebnisse zu erreichen sowie die Wirksamkeit dieser Prozesse aufrecht zu erhalten.

Die Organisation muss diese Prozesse in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Internationalen Norm leiten und lenken.

Wenn sich eine Organisation dafür entscheidet, einen Prozess auszugliedern, der die Produktkonformität mit den Anforderungen beeinflusst, muss die Organisation die Lenkung derartiger Prozesse sicherstellen. Die Lenkung derartiger ausgegliederter Prozesse muss im Qualitätsmanagementsystem erkennbar sein (siehe 8.5.1  ).

ANMERKUNG: Prozesse, die für das oben genannte Qualitätsmanagementsystem erforderlich sind, sollten Prozesse für Leitungstätigkeiten, Bereitstellung von Ressourcen, Produktrealisierung und Messung einschließen.

4.2Dokumentationsanforderungen

4.2.1Allgemeines

Die Dokumentation zum Qualitätsmanagementsystem muss enthalten

a)dokumentierte Qualitätspolitik und Qualitätsziele,
b)ein Qualitätsmanagementhandbuch,
c)dokumentierte Verfahren, die von dieser Internationalen Norm gefordert werden,
d)Dokumente, die die Organisation zur Sicherstellung der wirksamen Planung, Durchführung und Lenkung ihrer Prozesse benötigt,
e)von dieser Internationalen Norm geforderte Aufzeichnungen (siehe 4.2.4  ), und
f)jede andere Dokumentation, die durch nationale oder regionale Regularien festgelegt ist.

Wo in dieser Internationalen Norm festgelegt ist, dass eine Anforderung, ein Verfahren, eine Tätigkeit oder eine besondere Regelung zu „dokumentieren“ ist, muss dies zusätzlich verwirklicht und aufrecht erhalten werden.

Die Organisation muss eine Akte einführen und aufrecht erhalten, die für jeden Typ bzw. jedes Modell eines Medizinprodukts Dokumente entweder enthält oder auf den Standort dieser Angaben verweist, die Produktspezifikationen und Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem festlegen (siehe 4.2.3  ). In diesen Dokumenten müssen der vollständige Herstellungsvorgang und, wenn zutreffend, die Installation und die Instandhaltungsarbeiten festgelegt sein.

ANMERKUNG 1: Der Umfang der Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems kann von Organisation zu Organisation unterschiedlich sein aufgrund
a)der Größe der Organisation und der Art ihrer Tätigkeiten,
b)der Komplexität der Prozesse und ihrer Wechselwirkungen, und
c)der Fähigkeit des Personals.
ANMERKUNG 2: Die Dokumentation kann in jeder Form oder Art eines Mediums realisiert sein.

4.2.2Qualitätsmanagementhandbuch

Die Organisation muss ein Qualitätsmanagementhandbuch einführen und aufrecht erhalten, das Folgendes enthält:

a)den Anwendungsbereich des Qualitätsmanagementsystems einschließlich Einzelheiten und Begründungen für jegliche Ausschlüsse und/oder Nichtanwendungen von Anforderungen (siehe 1.2),
b)die für das Qualitätsmanagementsystem eingeführten dokumentierten Verfahren oder Verweise darauf, und
c)eine Beschreibung der Wechselwirkung der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems.

Im Qualitätsmanagementhandbuch muss die Struktur der im Qualitätsmanagementsystem verwendeten Dokumentation im Überblick dargestellt sein.

4.2.3Lenkung von Dokumenten

Die vom Qualitätsmanagementsystem geforderten Dokumente müssen gelenkt werden. Aufzeichnungen stellen einen besonderen Dokumententyp dar und müssen nach den in 4.2.4   genannten Anforderungen gelenkt werden.

Ein dokumentiertes Verfahren zur Festlegung der erforderlichen Lenkungsmaßnahmen muss eingeführt werden, um

a)Dokumente bezüglich ihrer Angemessenheit vor ihrer Herausgabe zu bewerten und zu genehmigen,
b)Dokumente zu bewerten, bei Bedarf zu aktualisieren und erneut zu genehmigen,
c)sicherzustellen, dass Änderungen und der aktuelle Überarbeitungsstatus von Dokumenten identifiziert werden,
d)sicherzustellen, dass gültige Fassungen zutreffender Dokumente an den jeweiligen Einsatzorten verfügbar sind,
e)sicherzustellen, dass Dokumente lesbar und leicht identifizierbar bleiben,
f)sicherzustellen, dass Dokumente externer Herkunft kenntlich gemacht werden und ihre Verteilung gelenkt wird, und
g)die unbeabsichtigte Verwendung veralteter Dokumente zu verhindern und diese in geeigneter Weise zu kennzeichnen, falls sie aus irgend einem Grund aufbewahrt werden.

Die Organisation muss sicherstellen, dass Änderungen an Dokumenten durch folgenden Personenkreis bewertet und genehmigt werden: entweder durch den Verantwortlichen, der die Originalfassung genehmigte, oder durch einen anderen benannten Verantwortlichen, der Zugang zu einschlägigen Hintergrundinformationen hat, auf denen er seine Entscheidungen begründet.

Die Organisation muss die Zeitspanne festlegen, über die mindestens ein Exemplar veralteter gelenkter Dokumente aufzubewahren ist. Diese Zeitspanne muss sicherstellen, dass Dokumente, nach denen Medizinprodukte hergestellt und geprüft worden sind, mindestens während der von der Organisation bestimmten Lebensdauer des Medizinprodukts zugänglich sind, jedoch nicht kürzer als für die Aufbewahrungszeitspanne aller sich ergebenden Aufzeichnungen (siehe 4.2.4  ) oder in den einschlägigen regulatorischen Anforderungen festgelegt ist.

4.2.4Lenkung von Aufzeichnungen

Aufzeichnungen müssen erstellt und aufrecht erhalten werden, um einen Nachweis der Konformität mit den Anforderungen und des wirksamen Funktionierens des Qualitätsmanagementsystems bereitzustellen. Aufzeichnungen müssen lesbar, leicht erkennbar und wiederauffindbar bleiben. Ein dokumentiertes Verfahren muss eingeführt werden, um die Lenkungsmaßnahmen festzulegen, die erforderlich sind für die Identifizierung, die Aufbewahrung, den Schutz, die Wiederauffindbarkeit, die Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen und die Verfügung über Aufzeichnungen.

Die Organisation muss die Aufzeichnungen über eine Zeitspanne aufbewahren, der mindestens der von der Organisation bestimmten Lebensdauer des Medizinprodukts entspricht, jedoch nicht weniger als 2 Jahre ab Datum der Produktfreigabe durch die Organisation beträgt, oder der in den Anforderungen der einschlägigen regulatorischen Anforderungen festgelegt ist.