Medizinprodukte in Europa online - redaktioneller Teil : 2010
1.1Grundlegende Bestimmungen des ehemaligen EG-Vertrages und infolge des Vertrages von Lissabon
1.1.1Allgemeine Bemerkungen
Der EG-Vertrag (EGV) wurde durch den Lissabon-Vertrag (Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007)1), der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, in den bereits seit 1992 bestehenden Vertrag über die Europäische Union (UEV)2) und in den neuen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)3) überführt. Zusätzlich wurden Nummerierungen von ehemaligen Bestimmungen des EGV und Inhalte dieser Bestimmungen geändert und neue Regelungen geschaffen (siehe Bild 1).
Bild 1: Die Regelungen des EG-Vertrages gehen mit weiteren Bestimmungen durch den Lissabon-Vertrag in den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und in den neuen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen durch den Lissabon-Vertrag sind:
Wesentliche formale Änderungen sind:
Dies alles schlägt sich auch bei den EU-Richtlinien in Verbindung mit dem Medizinproduktewesen nieder. Nicht, dass der Leser des europäischen Rechts oder des deutschen Rechts mit Verweisungen auf europäisches Recht sich nun ausschließlich auf diese neue europäische Rechtslage einstellen kann, nein, er muss weiterhin die ehemalige Rechtslage neben den neuen Verträgen im Auge behalten. Dies hat nicht nur redaktionelle Bedeutung, sondern auch rechtliche. Es gilt nämlich die jeweils zitierte Rechtsvorschrift, soweit nicht anderes geregelt ist.