DIN EN ISO 5359:2018-05 [AKTUELL]
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Europäisches Vorwort der Änderung 1
3.8 Rückschlagventil des Schlauchleitungssystems
3.11 Niederdruck-Schlauchleitungssystem
3.15 Rohrleitungssystem für medizinische Gase
3.16 nichtverwechselbares Verbindungsstück mit Schraubgewinde
3.17 bestimmungsgemäßer Gebrauch
3.22 verantwortliche Organisation
4.6Anforderungen an die Ausführung
4.6.4Widerstandsfähigkeit gegen Verschluss
4.6.7Gasartspezifische Merkmale
4.6.9Anbringen von Schläuchen an Schlauchnippel
5.2Prüfverfahren für Druckabfall
5.3.1Für alle Schlauchleitungssysteme
5.3.2Für Schlauchleitungssysteme mit Rückschlagventil
5.4Prüfverfahren für gasartspezifische Merkmale
5.5Prüfverfahren für mechanische Festigkeit
5.6Prüfverfahren für Verformung unter Druck
5.7Prüfverfahren für Widerstandsfähigkeit gegen Verschluss
5.8Prüfverfahren für die Haltbarkeit von Aufschriften und Farbcodierungen
6Aufschriften, Farbcodierung und Verpackung
7Informationen des Herstellers
Anhang A (informativ)Begründung
Dieses Dokument legt Anforderungen an Niederdruck-Schlauchleitungssysteme fest, die für die Bereitstellung medizinischer Gase und für Vakuum vorgesehen sind. Die Anforderungen werden um zugehörige Prüfverfahren und Festlegungen zu Informationen des Herstellers ergänzt.
Gegenüber der Vorgängerausgabe aus Februar 2015 enthält dieses Dokument die Änderung 1 aus 2017. Mit der Änderung 1 wurde "mit Sauerstoff angereicherte Luft" durch "Sauerstoff 93" ersetzt und für das medizinische Gas Sauerstoff 93 die Bezeichnung "O2 93" eingeführt.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 121 "Anaesthetic and respiratory Equipment" (Sekretariat: ANSI, USA) in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 215 "Beatmungs- und Anästhesiegeräte" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) unter Beteiligung deutscher Experten erstellt. Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 053-03-06 AA "Zentrale Gasversorgungsanlagen" im DIN-Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK).
Gegenüber DIN EN ISO 5359:2015-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ersatz von "mit Sauerstoff angereicherte Luft" durch "Sauerstoff 93" im Anwendungsbereich und in Tabelle 1; b) Ersatz der Begriffsbestimmung für "mit Sauerstoff angereicherte Luft" durch eine Begriffsbestimmung für "Sauerstoff 93"; c) Aufnahme der Bezeichnung "O2 93" für Sauerstoff 93 in Tabelle 1 und Anpassung der zugehörigen Fußnote; d) Überarbeitung von Anhang ZA über den Zusammenhang zwischen der Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte.