EUV 722/2012:2012-08-08
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1.RISIKOANALYSE UND RISIKOMANAGEMENT
1.1.Begründung der Verwendung von tierischen Geweben oder Folgeerzeugnissen
1.2.1.Tiere, von denen das Material stammt
1.2.3.Art des verwendeten Ausgangsgewebes
1.2.4.Kontrollen bei Schlachtung und Verarbeitung zur Verhinderung einer Kreuzkontamination
1.2.5.Inaktivierung oder Beseitigung infektiöser TSE-Agenzien
1.3.Überprüfung der Risikobewertung
2.BEWERTUNG DURCH DIE BENANNTEN STELLEN
2.1.Unterrichtung der benannten Stelle über Änderungen oder neue Informationen
2.2.Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Zertifikaten
2.3.Zunahme des TSE-Gesamtrisikos
3.STRIKTE VERFAHREN FÜR TALGDERIVATE GEMÄSS ARTIKEL 1 ABSATZ 4 DIESER VERORDNUNG